Durch die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) waren beim Impressum auf Websites keine Änderungen für Betreiber von Online-Shops und Homepages notwendig. Aber alle Datenschutzerklärungen auf Webseiten mussten zum Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 neu erstellt werden.
Wir haben dafür allen eRecht24 Premium Nutzern einen DSGVO-konformen Datenschutz Generator zur Verfügung gestellt. In unserem Premiumbereich finden Sie auch weitere Generatoren z. B. für Cookie-Einwilligungen oder fürs Impressum.
Impressum und Datenschutzerklärung sind zwei verschiedene Dinge, die Sie strikt voneinander trennen müssen. Beim Impressum, auch „Anbieterkennzeichnung“ genannt, geht es darum, dass Nutzer Ihrer Homepage wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben und an wen sie sich wenden können (also wie sie Kontakt zu Ihnen als Anbieter aufnehmen können, zum Beispiel über eine E-Mail-Adresse).
Die Datenschutzerklärung soll Nutzer hingegen aufklären, wie Sie mit ihren personenbezogenen Daten umgehen. Es handelt sich um verschiedene Dokumente mit unterschiedlichen Zwecken.
Deshalb sollten Sie diese auch nicht mischen, sondern Impressum und Datenschutzerklärung klar voneinander getrennt und separat auf unterschiedlichen Unterseiten bereithalten. So kann der Nutzer von jeder Seite aus gut sichtbar mit einem Klick auf das Impressum oder auf die Datenschutzerklärung gelangen.
Rein private Webseiten benötigen eigentlich kein Impressum. Aber Vorsicht: die wenigsten Webseiten sind wirklich „rein privat“. Schon ein Werbebanner reicht aus, dann gilt die eigene Homepage nicht mehr als privat und es besteht eine Impressumspflicht.
Eine Firmenhomepage, also die Webseite einer juristischen Person wie etwa eine GmbH, GbR, OHG, AG oder UG und Ltd. benötigt ein vollständiges Impressum. Die Impressumspflicht gilt auch für alle Freiberufler, Selbständigen und Einzelunternehmer, die nicht als juristische Person auftreten.
Kurz gesagt: Jeder Unternehmer und jeder, der gewerblich handelt, muss auf seiner Website über ein rechtssicheres Impressum verfügen. Dabei macht der Gesetzgeber keinen Unterschied, ob Sie das Impressum für einen Onlineshop benötigen oder für Ihre Firmenhomepage – allein die Online-Präsenz ist entscheidend.